Neue Definition des Obersten Gerichtes des Treuhandverhältnisses – mit Balear Legal
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- 26. Jan.
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Einführung in den Fall STS Nr. 5985/2025 (Abkürzung für Urteil des Obersten Gerichts, Tribunal Supremo) des 18.12.2025.
Das Urteil STS 5985/2025 des spanischen Tribunal Supremo befasst sich mit einem komplexen Erbfall, in dessen Mittelpunkt die Rechtsfigur der fiducia cum amico steht. Der Kläger, ein anerkannter Erbe von D. Felix, verklagte die Witwe, die gemeinsamen Kinder des Verstorbenen sowie zwei von der Familie kontrollierte Gesellschaften. Er machte geltend, dass zahlreiche Immobilien, die formell im Eigentum der Beklagten standen und im Rahmen der Erbschaft angenommen wurden, tatsächlich zum Vermögen des Verstorbenen und somit zur Erbmasse gehörten. Diese seien mit dessen Geldern erworben, aber strategisch auf die Namen der Beklagten eingetragen worden, um das wahre Eigentum zu verschleiern und es vor möglichen rechtlichen Konsequenzen aus den kriminellen Aktivitäten des D. Felix zu schützen.
Die fiducia cum amico (lateinisch für „Treuhand mit einem Freund“) ist eine im spanischen Recht anerkannte Form des Treuhandgeschäfts, das nicht gesetzlich geregelt ist, sich aber aus der Rechtsprechung entwickelt hat. Sie basiert auf einem besonderen Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien.
• Zweck:
Eine Person (der Treugeber, fiduciante) überträgt das formale Eigentum an einem Vermögenswert auf eine andere Person (den Treuhänder, fiduciario), mit der Abrede, dass dieser den Vermögenswert nur im Interesse des Treugebers halten und verwalten soll.
• Eigentumsverhältnisse:
Entscheidend ist, dass der Treuhänder (fiduciario) nur eine formale, nach außen sichtbare Eigentümerstellung innehat, während das wirtschaftliche Eigentum und die tatsächliche Kontrolle beim Treugeber (fiduciante) verbleiben. Der Treuhänder ist verpflichtet, den Vermögenswert auf Verlangen des Treugebers zurückzugeben.
• Erweiterter Anwendungsbereich (gemäß STS 5985/2025):
Das Tribunal Supremo stellt in diesem Urteil klar, dass diese Rechtsfigur nicht nur Fälle umfasst, in denen der Treugeber sein eigenes Vermögen auf den Treuhänder überträgt, sondern auch Konstellationen, in denen der Treuhänder mit Mitteln des Treugebers Vermögenswerte von Dritten erwirbt. Auch in diesem Fall entsteht ein Treuhandverhältnis, da die wirtschaftliche Herkunft der Mittel entscheidend für die Bestimmung des wahren Eigentümers ist.


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