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Wichtige rechtliche Verpflichtungen für die Kurzzeitvermietung in Spanien: NRUA Registrierung und jährliche Meldepflicht

  • info462063
  • 20. Feb.
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 27. Apr.

Die spanische Gesetzgebung hat mit der Einführung der Einheitlichen Registrierungsnummer für Vermietungen (NRUA) eine obligatorische Kennzeichnung für jede touristische Unterkunft geschaffen. Diese Nummer ist für alle Eigentümer seit Juli letzten Jahres, ob privat oder gewerblich, zwingend erforderlich, die ihre Immobilien auf Online-Plattformen wie Airbnb oder Booking.com anbieten.


Unterschied zwischen NRUA und der Tourismuslizenz (ETV)


Es ist entscheidend, zwischen der NRUA und der regionalen Tourismuslizenz (z. B. ETV) zu unterscheiden:


  • NRUA (Nationale Anforderung): Ein nationaler Registrierungscode, der für die Online-Vermarktung von Kurzzeitvermietungen unerlässlich ist. Er wird beim zuständigen Grundbuchamt (Registro de la Propiedad) oder Register für bewegliche Sachen (Registro de Bienes Muebles) beantragt.

  • ETV (Regionale Lizenz): Eine Genehmigung der regionalen Tourismusbehörde, die bestätigt, dass die Immobilie den lokalen Vorschriften für die touristische Nutzung entspricht. Beide sind komplementär und notwendig. In der Regel ist die regionale Lizenz eine Voraussetzung für die Beantragung der NRUA.


Jährliche Meldepflicht: Das Informationsmodell für Kurzzeitvermietungen


Gemäß Artikel 10.4 des Königlichen Dekrets 1312/2024 besteht eine jährliche Verpflichtung zur Einreichung eines Informationsmodells für Kurzzeitvermietungen (Modelo Informativo de Arrendamientos de Corta Duración).


Was ist diese Meldepflicht?


Es handelt sich um die jährliche Vorlage eines Berichts beim zuständigen Grundbuchamt. Dieser Bericht muss für jede Immobilie (identifiziert durch ihre CRU - Código Registral Único) eine anonymisierte Liste aller im Vorjahr begonnenen Mietverhältnisse enthalten.


Welche Informationen müssen gemeldet werden?


Für jedes Mietverhältnis sind folgende Daten anzugeben:


  • Die zugewiesene NRUA.

  • Der Zweck der Vermietung (z. B. Urlaub, Arbeit, Studium, medizinische Behandlung oder ein anderer temporärer Grund, der keinen dauerhaften Wohnbedarf darstellt).

  • Die Anzahl der Gäste.

  • Das An- und Abreisedatum.


Wer ist zur Meldung verpflichtet?


Jeder Eigentümer oder Verwalter, der im Vorjahr eine oder mehrere NRUAs für eine Immobilie erhalten hat, ist zur Meldung verpflichtet. Wenn Sie beispielsweise im Jahr 2025 eine NRUA beantragt und diese im Februar 2026 erhalten haben, müssen Sie die Meldung für das Jahr 2025 einreichen.


Wann ist die Frist für die Einreichung?


Die Meldung muss jedes Jahr im Februar für die Aktivitäten des vorangegangenen Jahres erfolgen. Für das Berichtsjahr 2025 ist die Frist vom 1. Februar bis zum 2. März 2026 (da der letzte Tag im Februar 2026 kein Arbeitstag ist).


Was passiert bei Nichteinhaltung?


Die Nichteinhaltung der Frist hat schwerwiegende Konsequenzen. Gemäß Artikel 10.5 des Königlichen Dekrets 1312/2024 führt die Nichtvorlage zur Aufhebung der NRUA. Dies hat zur Folge, dass die Immobilie nicht mehr auf Online-Plattformen vermarktet werden darf.


Wie wird die Meldung eingereicht?


Die Erstellung und Einreichung erfolgt über die Anwendung "N2", die vom spanischen Grundbuchamt (Colegio de Registradores) kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Hilfshandbücher und Videoanleitungen sind auf der Website der Registradores verfügbar.


Aufbewahrungspflicht


Es besteht die Pflicht, alle Dokumente (z. B. Verträge, Buchungsbestätigungen), die den Zweck der Vermietungen belegen, aufzubewahren, da der Registerführer diese zur Überprüfung anfordern kann.


Dienstleistungsangebot von Balear Legal


Für die umfassende Verwaltung dieses Verfahrens, einschließlich der Erstellung und Einreichung des Modells, bieten wir unseren Service für eine Gebühr von 120 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer an. Wenn Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflichten benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.



 
 
 

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